Was ist versichert?


Was ist versichert?
Welche Sachen sind versichert?
Was ist nicht versichert?
Was wird entschädigt?


Was ist versichert?


Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind die Schäden an Ihrem Gebäude, die unmittelbar dadurch entstehen, dass Leitungswasser oder Wasserdampf bestimmungswidrig aus


Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung (z.B. verstopftes Abwasserrohr im Keller verursacht nicht witterungsbedingten Rückstau)
mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)
Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
Sprinkler- oder Berieselungsanlagen (nur bei Wohngebäuden oder auf besonderen Antrag)
 

ausgetreten ist.

Versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden innerhalb des Gebäudes an Rohren

der Wasserversorung (dazu gehören auch Suchkosten, Auftaukosten)
der Warmwasser- oder Dampfheizung
von Sprinkler oder Berieselungsanlagen (nur bei Wohngebäuden oder auf besonderen Antrag)



Versichert sind darüber hinaus auch Frostschäden innerhalb des Gebäudes an

Sanitäreinrichtungen (Bäder, Waschbecken, Spültoiletten, Wasserhähne, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) und ähnlichen Installationen
Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen

Versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden außerhalb des Gebäudes an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und an den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit diese Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Andere Rohre außerhalb des Gebäudes sind nur dann gegen Frost und
sonstige Bruchschäden versichert, wenn dies im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt ist.
Dies ist möglich für

Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und Sie als Versicherungsnehmer dafür die Gefahr zu tragen haben
Ableitungsrohre der Wasserversorgung auf dem Versicherungsgrundstück, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen



Versichert sind auch sich dadurch unvermeidbar ergebende Folgeschäden - z.B. Kurzschluss durch eindringendes Wasser in der Gebäudeelektrik führt zu einem Brandschaden.


Welche Sachen sind versichert?


Versichert sind

das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit seinen Bestandteilen (Fenster, Türen Heizung, elektrische Installationen, Sanitäranlagen usw.)

das Gebäudezubehör, also Sachen des Gebäudeeigentümers, die auf Dauer mit dem Gebäude fest verbunden sind (elektrische Installationen, Sanitäranlagen Einbauküchen, Einbauschränke, verklebte Teppiche, usw.)

das Betriebszubehör, also Maschinen und technische Anlagen des Gebäudeeigentümers, die auf Dauer fest mit dem Gebäude verbunden sind


Was ist nicht versichert?


Die Haftung des Versicherers kann begrenzt oder ausgeschlossen sein, bei Schäden

und wenn die durch einen bereits bestehenden Baumangel mitverursacht wurden

das Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist

Sie notwendige und zumutbare Vorkehrungen gegen derartige Schäden grob fahrlässig nicht getroffen haben (z.B. Freihalten von wasserführenden Anlagen und Einrichtungen auf dem Grundstück. Rückstausicherungen funktionsbereit halten, nicht genutzte Gebäu- deteile kontrollieren und dort wasserführende Einrichtungen entleeren und entleert halten, während der kalten Jahreszeit das Gebäude genügend zu beheizen).

durch Plantsch- oder Reinigungswasser

durch Rückstau infolge Grund- oder Hochwassers oder Überschwemmungen

durch aufsteigendes Grundwasser

durch Hausschwamm

durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes (ist dann ein Feuerfolgeschaden)

wenn Schaden durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturen an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage entstanden ist

durch ein verstopftes Regenwasserabflußrohr (Regenwasser ist kein Leitungswasser)

durch unbeabsichtigte Folgen eines bestimmungsgemäßen Wasseraustritts (z.B. bei der Reinigung eines Daches mit einem Wasserschlauch dringt Wasser in ein Dachfenster ein)

wenn Sie notwendige und zumutbare Vorkehrungen gegen derarige Schäden grob fahrlässig nicht getroffen haben (z.B. Freihalten von wasserführenden Anlagen und Einrichtungen auf den Grundstück. Rückstausicherungen funktionsbereit halten, nicht genutzte Gebäudeteile kon trollieren und dort wasserführende Einrichtungen entleeren und entleert halten, während der kalten Jahreszeit das Gebäude genügend zu beheizen).


Was wird entschädigt?


Die Versicherer entschädigen in der Regel den Sachschaden, an den bei Ihnen versicherten Sachen nach mittleren Ortspreisen zur Zeit des Schadeneintrits. Das sind

bei Beschädigungen an Gebäuden und Zubehör, die Reparaturkosten zur sachgemäßen Instandsetzung. *

bei Totalschaden am Gebäude, die Kosten für Arbeitslöhne und Baumaterialien zur unveränderten Wiederherstellung *

die Wiederbeschaffungskosten für Zubehör bei Totalschaden *

die erforderlichen Kosten, wenn aufgrund des Schadens Aufräumungs- oder Abbrucharbeiten notwendig werden, einschließlich Abfuhr zur nächsten Deponie *

die erforderlichen Kosten, wenn zur Instandsetzung oder zum Wiederaufbau andere Sachen bewegt oder geschützt werden müssen *

die notwendigen Aufwendungen, die im Schadenfall mit oder ohne Erfolg zur Abwendung oder Minderung des Schadens gemacht wurden * (z.B. Auftaukosten eines zugefrorenen Rohres)

ferner der Ersatz für Mietausfall oder ortsüblichen Mietwert für Wohnräume, wenn die Wohnung aufgrund des Schadens nicht mehr bewohnbar ist. *


* Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung für die einzelnen Aufwendungen oder Kosten nach den Versicherungsbedingungen oder Vereinbarungen im Versicherungsvertrag begrenzt sein kann.

Bitte beachten Sie, dass sich die Entschädigung um den vereinbarten Selbstbehalt
vermindert. Sämtliche Informationen erfolgen ohne Gewähr, da die verschiedenen
Versicherungen jeweils unterschiedliche Versicherungsverträge ausfertigen, denen
andere Bedingungen zu Grunde liegen können.
Bitte nehmen Sie immer mit Ihrem Versicherer Rücksprache und lassen sich beraten.




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