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Was ist versichert?

Welche Schäden sind versichert?
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Versichert sind die Schäden an Ihrem Gebäude, die unmittelbar dadurch
entstehen, dass Leitungswasser oder Wasserdampf bestimmungswidrig
aus
| Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung (z.B. verstopftes
Abwasserrohr im Keller verursacht nicht witterungsbedingten Rückstau) |
| mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder
Schläuchen der Wasserversorgung (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler) |
| Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung |
| Sprinkler- oder Berieselungsanlagen (nur bei Wohngebäuden
oder auf besonderen Antrag) | |
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Versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden
innerhalb des Gebäudes an Rohren
| der Wasserversorung (dazu gehören auch Suchkosten, Auftaukosten) |
| der Warmwasser- oder Dampfheizung |
| von Sprinkler oder Berieselungsanlagen (nur bei Wohngebäuden
oder auf besonderen Antrag) | |
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Versichert sind darüber hinaus auch Frostschäden
innerhalb des Gebäudes an
| Sanitäreinrichtungen (Bäder, Waschbecken, Spültoiletten,
Wasserhähne, Wassermesser, Geruchsverschlüsse) und ähnlichen Installationen |
| Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder an vergleichbaren
Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen | |
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Versichert sind auch Frost- und sonstige Bruchschäden
außerhalb des Gebäudes an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung und
an den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit diese Rohre der Versorgung
des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück
befinden. |
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Andere Rohre außerhalb des Gebäudes sind
nur dann gegen Frost und sonstige Bruchschäden versichert, wenn dies
im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt ist. Dies ist möglich
für
| Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre
auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorung versicherter Gebäude
oder Anlagen dienen |
| Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre
außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter
Gebäude oder Anlagen dienen und Sie als Versicherungsnehmer dafür die
Gefahr zu tragen haben |
| Ableitungsrohre der Wasserversorgung
auf dem Versicherungsgrundstück, soweit diese Rohre der Entsorgung
versicherter Gebäude oder Anlagen dienen |
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Versichert sind auch sich dadurch unvermeidbar ergebende Folgeschäden
- z.B. Kurzschluss durch eindringendes Wasser in der Gebäudeelektrik führt
zu einem Brandschaden. | Welche Sachen sind
versichert? 
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das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude
mit seinen Bestandteilen (Fenster, Türen Heizung, elektrische Installationen,
Sanitäranlagen usw.) |
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das Gebäudezubehör, also Sachen des
Gebäudeeigentümers, die auf Dauer mit dem Gebäude fest verbunden
sind (elektrische Installationen, Sanitäranlagen Einbauküchen, Einbauschränke,
verklebte Teppiche, usw.) |
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das Betriebszubehör, also Maschinen und
technische Anlagen des Gebäudeeigentümers, die auf Dauer fest mit dem
Gebäude verbunden sind | Was ist nicht versichert?

| Die
Haftung des Versicherers kann begrenzt oder ausgeschlossen
sein, bei Schäden |
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und wenn die durch einen bereits bestehenden Baumangel
mitverursacht wurden |
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das Gebäude noch nicht bezugsfertig oder
wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist |
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Sie notwendige und zumutbare Vorkehrungen gegen
derartige Schäden grob fahrlässig nicht getroffen haben (z.B. Freihalten
von wasserführenden Anlagen und Einrichtungen auf dem Grundstück. Rückstausicherungen
funktionsbereit halten, nicht genutzte Gebäu- deteile kontrollieren und dort
wasserführende Einrichtungen entleeren und entleert halten, während
der kalten Jahreszeit das Gebäude genügend zu beheizen). |
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durch Plantsch- oder Reinigungswasser |
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durch Rückstau infolge Grund- oder Hochwassers
oder Überschwemmungen |
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durch aufsteigendes Grundwasser |
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durch Hausschwamm |
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durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen
der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes (ist dann ein Feuerfolgeschaden) |
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wenn Schaden durch Druckproben oder durch Umbauten
oder Reparaturen an dem versicherten Gebäude
oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage entstanden ist |
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durch ein verstopftes Regenwasserabflußrohr
(Regenwasser ist kein Leitungswasser) |
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durch unbeabsichtigte Folgen eines bestimmungsgemäßen Wasseraustritts
(z.B. bei der Reinigung eines Daches mit einem Wasserschlauch dringt Wasser in
ein Dachfenster ein) |
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wenn Sie notwendige und zumutbare Vorkehrungen
gegen derarige Schäden grob fahrlässig nicht getroffen haben (z.B. Freihalten
von wasserführenden Anlagen und Einrichtungen auf den Grundstück. Rückstausicherungen
funktionsbereit halten, nicht genutzte Gebäudeteile kon trollieren und dort
wasserführende Einrichtungen entleeren und entleert halten, während
der kalten Jahreszeit das Gebäude genügend zu beheizen). |
Was wird entschädigt?

| Die Versicherer
entschädigen in der Regel den Sachschaden, an den bei Ihnen versicherten
Sachen nach mittleren Ortspreisen zur Zeit des Schadeneintrits. Das sind |
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bei Beschädigungen an Gebäuden und Zubehör, die Reparaturkosten
zur sachgemäßen Instandsetzung. * |
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bei Totalschaden am Gebäude, die Kosten für Arbeitslöhne und
Baumaterialien zur unveränderten Wiederherstellung * |
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die Wiederbeschaffungskosten für Zubehör
bei Totalschaden * |
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die erforderlichen Kosten, wenn aufgrund des Schadens Aufräumungs-
oder Abbrucharbeiten notwendig werden, einschließlich Abfuhr zur
nächsten Deponie * |
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die erforderlichen Kosten, wenn zur Instandsetzung oder zum Wiederaufbau andere
Sachen bewegt oder geschützt werden müssen
* |
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die notwendigen Aufwendungen, die im Schadenfall mit oder ohne Erfolg zur Abwendung
oder Minderung des Schadens gemacht wurden * (z.B.
Auftaukosten eines zugefrorenen Rohres) |
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ferner der Ersatz für Mietausfall oder ortsüblichen
Mietwert für Wohnräume, wenn die Wohnung aufgrund des Schadens
nicht mehr bewohnbar ist. * |
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Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung für die einzelnen Aufwendungen
oder Kosten nach den Versicherungsbedingungen oder Vereinbarungen im Versicherungsvertrag
begrenzt sein kann. Bitte beachten Sie, dass sich die Entschädigung
um den vereinbarten Selbstbehalt vermindert. Sämtliche Informationen
erfolgen ohne Gewähr, da die verschiedenen Versicherungen jeweils unterschiedliche
Versicherungsverträge ausfertigen, denen andere Bedingungen zu Grunde
liegen können. Bitte nehmen Sie immer mit Ihrem Versicherer Rücksprache
und lassen sich beraten. | |