 |  | Versuchen
Sie den Schaden zu mindern ! 
Sie als Betroffener eines Wasserschadens können
sofort nach der Entdeckung schon selbst einige Notmaßnahmen treffen
und so aktiv dazu beitragen, den Schaden so gering wie möglich zu halten,
indem Sie

| eingedrungenes
Wasser sofort auspumpen.
Bei großen Wassermengen rufen Sie die Feuerwehr
112 und Speidel 0800-
400 0800 an. Wir sind umgehend vor Ort und bringen
alle Gerätschaften zur Ersthilfe
mit. Wir halten den Schaden gering. |
 | bei
gefährdeten elektrischen Anlagen überprüfen
und ggfs. die Stromzufuhr unterbrechen, um Personen
vor elektrischem Schlag zu schützen. |
 | die
elektrischen Geräte, Elektroinstallationen und Verteilerkästen
trocknen, gegen das Wasser abschirmen oder aus dem Gefahrenbereich entfernen. |
 | die
Wasserzufuhr in der Wohnung absperren und den Haupthahn
schließen. |
 | Wenden
Sie sich an Fachleute, z.B. beim Auftauen zugefrorener
Leitungen. |
 | Nach
einem Sturmschaden sind Öffnungen bei zerbrochenen Fenstern, undichten Dächern
u.ä. umgehend zu verschließen. |
 | für
eine ausreichende Belüftung und Trocknung der
geschädigten Räume sorgen. |
 | Holztüren
und Möbel durch "Aufbocken" oder Entfernen
vor aufsteigendem Wasser schützen. |
 | nasse
Holzflächen sofort abwischen und abtrocknen. |
 | lose
Tapeten entfernen. |
 | Restwasser
von Teppichböden sofort absaugen und darauf
stehendes Inventar entfernen. |
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Fußbodenoberbeläge auf Erhaltungswürdigkeit
überprüfen. Diese können von SPEIDEL getrocknet werden. |
 | Nicht
mehr zu rettende Beläge entfernen. Orientteppiche nicht rollen oder aufhängen. |
 | Alle
Sockelleisten sofort vorsichtig entfernen, falls der Putz darunter durchfeuchtet
ist. |
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Zusätzliche Verunreinigungen und Verschleppungen
des Drecks und des Wassers sind zu vermeiden. |
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Estriche genügend austrocknen lassen, ggfs.
Trocknungsgeräte und Gebläse einsetzen, um die hohe anfängliche
Luftfeuchtigkeit herabzusetzen. |
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Trocknungsmöglichkeiten für durchfeuchtete
Hohlräume und Leitungsschächte schaffen. |
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Grobreinigung und Desinfektion bei Abwasserschäden. |
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Ursache des Wasserschadens lokalisieren und beheben.
Bei nicht lokalisierbaren Schäden helfen Ihnen die SPEIDEL-Leckorter
bei der zentimetergenauen Diagnose. |
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SPEIDEL-Baudiagnostiker führen für Sie kostenlos Feuchtigkeitsmessungen
durch und zeigen Ihnen genau auf, wohin sich das Wasser verteilt hat. |
Außer zu Zwecken der Schadenminderung,
zu der Sie verpflichtet sind, nehmen Sie bitte keine Veränderungen an
der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit Ihrer Versicherung gesprochen
haben. Umso schneller kann der Schaden repariert und ersetzt werden.
Der verantwortliche SPEIDEL Diagnostic-Serviceberater verschafft sich einen
Schadenüberblick, arbeitet einen Sanierungsplan aus und einigt sich
über die Prioritäten zur Schadenminderung und zur Wiederinstandsetzung.
Hauptanliegen unserer Komplett-Trocknung ist es, bei der Beseitigung
von Wasserschäden Ihnen nur geringe Belästigungen zu verursachen
und effektive Trocknung bei Erhaltung der Oberbeläge und Gebäudeteile
zu gewährleisten. | | |
Informieren Sie Ihre Versicherung!

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Melden Sie der Versicherung den Schaden unverzüglich,
möglichst innerhalb von drei Tagen, ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Kenntnis
von dem Schaden hatten. |
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Fotografieren Sie die wesentlichen schadhaften
Stellen an Ihrem Gebäude und reichen Sie die Fotos ein. Die Auslagen hierfür
ersetzt Ihnen Ihr Versicherer. |
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Erleichtern sie der Versicherung alle Untersuchungen,
die nötig sind, um die Ursache und Höhe des Schadens festzustellen. |
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Wenn die Versicherung den Schaden nicht in Augenschein nimmt, heben Sie bitte
die beschädigten Teile, soweit möglich, bis zur Schadenregulierung auf,
damit sie noch nachträglich besichtigt werden
können. Bis zum Besuch des Schadenregulierers kann einige Zeit vergehen.
| Wann
können Sie einen Handwerker beauftragen?

Grundsätzlich
darf ohne vorherige Besichtigung durch den Sachschadenregulierer bzw. ohne ausdrückliche
Genehmigung die Schadenstelle nicht verändert
werden. Bei massenhaft aufgetretenen Schäden, wie z.B. schweren Wasserschäden,
gibt es jedoch die nachfolgenden besonderen Regeln: Sie können gleich
einen Handwerkerr Ihrer Wahl mit der Schadenbehebung beauftragen, wenn |
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es sich einwandfrei um einen Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden handelt. |
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die Wiederherstellungskosten insgeamt unterhalb von DM
10.000,00 liegen. |
| Wir empfehlen, den Schaden durch einen Handwerker
besichtigen zu lassen und ihnzu befragen, ob der Betrag zur Wiederherstellung
ausreicht. |
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Sie dem Versicherer den Schaden gemeldet haben. |
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Sie die Fotos von den Schadenstellen am Gebäude
eingereicht haben. |
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ortsübliche Stundenlöhne zugrundegelegt
werden. |
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Grundsätzlich haben Sie die Freiheit, einen Handwerker
Ihrer Wahl und Ihres Vertrauen zu beauftragen. Kein Schadenregulierer oder
Sachverständiger kann Ihnen vorschreiben, welchen Notdienst oder Handwerker
Sie beauftragen. Grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber. |
Natürlich
können Sie den Empfehlungen folgen. Oft müssen Schadenregulierer dem
Versicherungskonzern angeschlossene Sprinter-Betriebe nehmen und bedrängen
Sie. Das müssen Sie nicht dulden. | Wir möchten
an dieser Stelle noch zur Vorsicht mahnen! 
Nach
derartigen Elementarereignissen, bei denen viele Gebäudeeigentümer gleichzeitig
zu Schaden kommen, tauchen immer wieder mobile Handwerker-Schnellhilfetrupps
auf. Gehen Sie nicht arglos auf deren Anbebote ein, insbesondere, wenn diese
Handwerker Vorschüsse verlangen und übertriebene Zusagen bezüglich
der Schadenbehebung machen. | |