Was ist zu tun? Sofortmaßnahmen!

Versuchen Sie den Schaden zu mindern !
Informieren Sie Ihre Versicherung!
Wann können Sie einen Handwerker beauftragen?
Warnung vor Sprint-Schnellhilfetrupps


Versuchen Sie den Schaden zu mindern !


Sie als Betroffener eines Wasserschadens können sofort nach der Entdeckung
schon selbst einige Notmaßnahmen treffen und so aktiv dazu beitragen,
den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem Sie



eingedrungenes Wasser sofort auspumpen. Bei großen Wassermengen rufen Sie die Feuerwehr 112 und Speidel 0800- 400 0800 an. Wir sind umgehend vor Ort und bringen alle Gerätschaften zur Ersthilfe mit. Wir halten den Schaden gering.
bei gefährdeten elektrischen Anlagen überprüfen und ggfs. die Stromzufuhr unterbrechen, um Personen vor elektrischem Schlag zu schützen.
die elektrischen Geräte, Elektroinstallationen und Verteilerkästen trocknen, gegen das Wasser abschirmen oder aus dem Gefahrenbereich entfernen.
die Wasserzufuhr in der Wohnung absperren und den Haupthahn schließen.
Wenden Sie sich an Fachleute, z.B. beim Auftauen zugefrorener Leitungen.
Nach einem Sturmschaden sind Öffnungen bei zerbrochenen Fenstern, undichten Dächern u.ä. umgehend zu verschließen.
für eine ausreichende Belüftung und Trocknung der geschädigten Räume sorgen.
Holztüren und Möbel durch "Aufbocken" oder Entfernen vor aufsteigendem Wasser schützen.
nasse Holzflächen sofort abwischen und abtrocknen.
lose Tapeten entfernen.
Restwasser von Teppichböden sofort absaugen und darauf stehendes Inventar entfernen.

Fußbodenoberbeläge auf Erhaltungswürdigkeit überprüfen. Diese können von SPEIDEL getrocknet werden.

Nicht mehr zu rettende Beläge entfernen. Orientteppiche nicht rollen oder aufhängen.
Alle Sockelleisten sofort vorsichtig entfernen, falls der Putz darunter durchfeuchtet ist.

Zusätzliche Verunreinigungen und Verschleppungen des Drecks und des Wassers sind zu vermeiden.

Estriche genügend austrocknen lassen, ggfs. Trocknungsgeräte und Gebläse einsetzen, um die hohe anfängliche Luftfeuchtigkeit herabzusetzen.

Trocknungsmöglichkeiten für durchfeuchtete Hohlräume und Leitungsschächte schaffen.

Grobreinigung und Desinfektion bei Abwasserschäden.

Ursache des Wasserschadens lokalisieren und beheben. Bei nicht lokalisierbaren Schäden helfen Ihnen die SPEIDEL-Leckorter bei der zentimetergenauen Diagnose.

SPEIDEL-Baudiagnostiker führen für Sie kostenlos Feuchtigkeitsmessungen durch und zeigen Ihnen genau auf, wohin sich das Wasser verteilt hat.


Außer zu Zwecken der Schadenminderung, zu der Sie verpflichtet sind, nehmen
Sie bitte keine Veränderungen an der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit Ihrer
Versicherung gesprochen haben. Umso schneller kann der Schaden repariert und
ersetzt werden.

Der verantwortliche SPEIDEL Diagnostic-Serviceberater verschafft sich einen
Schadenüberblick, arbeitet einen Sanierungsplan aus und einigt sich über die
Prioritäten zur Schadenminderung und zur Wiederinstandsetzung.

Hauptanliegen unserer Komplett-Trocknung ist es, bei der Beseitigung von
Wasserschäden Ihnen nur geringe Belästigungen zu verursachen und
effektive Trocknung bei Erhaltung der Oberbeläge und Gebäudeteile zu gewährleisten.

Informieren Sie Ihre Versicherung!


Melden Sie der Versicherung den Schaden unverzüglich, möglichst innerhalb von drei Tagen, ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Kenntnis von dem Schaden hatten.

Fotografieren Sie die wesentlichen schadhaften Stellen an Ihrem Gebäude und reichen Sie die Fotos ein. Die Auslagen hierfür ersetzt Ihnen Ihr Versicherer.

Erleichtern sie der Versicherung alle Untersuchungen, die nötig sind, um die Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.

Wenn die Versicherung den Schaden nicht in Augenschein nimmt, heben Sie bitte die beschädigten Teile, soweit möglich, bis zur Schadenregulierung auf, damit sie noch nachträglich besichtigt werden können. Bis zum Besuch des Schadenregulierers kann einige Zeit vergehen.

Wann können Sie einen Handwerker beauftragen?


Grundsätzlich darf ohne vorherige Besichtigung durch den Sachschadenregulierer bzw. ohne ausdrückliche Genehmigung die Schadenstelle nicht verändert werden. Bei massenhaft aufgetretenen Schäden, wie z.B. schweren Wasserschäden, gibt es jedoch die nachfolgenden besonderen Regeln:

Sie können gleich einen Handwerkerr Ihrer Wahl mit der Schadenbehebung beauftragen, wenn

es sich einwandfrei um einen Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden handelt.

die Wiederherstellungskosten insgeamt unterhalb von DM 10.000,00 liegen.


Wir empfehlen, den Schaden durch einen Handwerker besichtigen zu lassen und ihnzu befragen, ob der Betrag zur Wiederherstellung ausreicht.


Sie dem Versicherer den Schaden gemeldet haben.

Sie die Fotos von den Schadenstellen am Gebäude eingereicht haben.

ortsübliche Stundenlöhne zugrundegelegt werden.

Grundsätzlich haben Sie die Freiheit, einen Handwerker Ihrer Wahl und Ihres Vertrauen zu beauftragen. Kein Schadenregulierer oder Sachverständiger kann Ihnen vorschreiben, welchen Notdienst oder Handwerker Sie beauftragen. Grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber.

Natürlich können Sie den Empfehlungen folgen. Oft müssen Schadenregulierer dem
Versicherungskonzern angeschlossene Sprinter-Betriebe nehmen und bedrängen Sie.

Das müssen Sie nicht dulden.

Wir möchten an dieser Stelle noch zur Vorsicht mahnen!


Nach derartigen Elementarereignissen, bei denen viele Gebäudeeigentümer gleichzeitig zu Schaden kommen, tauchen immer wieder mobile Handwerker-Schnellhilfetrupps auf.
Gehen Sie nicht arglos auf deren Anbebote ein, insbesondere, wenn diese Handwerker Vorschüsse verlangen und übertriebene Zusagen bezüglich der Schadenbehebung machen.



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